Rechts- und Innenpolitik

Besuch in der Sicherungsverwahrung

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Am Mittwoch, den 10. Juli 2013 besuchte ich die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände des Hamburger Gefängnis Fuhlsbüttel, im Volksmund auch „Santa Fu“ genannt. Sicherungsverwahrte sind ehemalige Schwerstkriminelle (Sexualdelikte und schwere Körperletzung), die wegen der von ihnen weiter ausgehenden Gefahr für die Öffentlichkeit, noch hinter Gittern bleiben müssen. Die Bürgerschaft hatte im Mai dazu ein Vollzugsgesetz verabschiedet, die Sicherungsverwahrten klagten daraufhin auf Freilassung. Nun erreichte die Bürgerschaft noch eine Sammelpetition gegen ihre Behandlung…Grund genug, mich vor Ort mal umzusehen…

Seit Jahren beschäftigt die Situation der Sicherungsverwahrten die obersten Gerichte, die besorgte Öffentlichkeit und uns Parlamentarier, mit der Frage, wie der Rechtsstaat mit diesen Menschen umgehen soll. Die Karlsruher Richter hatten 2011 dazu sehr klare Vorgaben beschlossen und den bis dahin reinen Verwahrvollzug für Verfassungswidrig erklärt.

Die Richter haben klar für uns Abgeordnete vorgegeben, dass der Vollzug in der Sicherungsverwahrung klar eine Freiheits- und Therapieorientierung haben muss und eben reines Wegsperren in einem Rechtsstaat nicht geht. Nun haben wir Grüne (mit FDP und Linken) uns in Hamburg mit der SPD darüber gestritten, wie viel Resozialisierung in dem Vollzugsgesetz nun wirklich drin ist. Ich meine, nicht sehr viel und damit würde das Gesetz erneut gegen die Verfassung verstoßen.

Die oppositionelle CDU stimmte bei diesem Thema mit der SPD, so bekam der Gesetzentwurf eine ausreichende Mehrheit. Doch Mehrheit heißt eben noch lange nicht, auch Recht zu haben. Die große Mehrheit der Sicherungsverwahrten reichten im Juni dann beim Hamburger Landgericht ihre Klagen auf Freilassung ein. Eine Petition folgte danach, sie richtete sich gegen eine aus Sicht der Betroffenen ungesetzliche Maßnahme, die völlige Entkleidung vor und nach Haftausgängen.

Zuerst sprach ich mit dem Vollzugsleiter der Sicherungsverwahrung, dann mit den meisten Betroffenen selbst, um mir ein Bild der Lage zu machen. Einige Fragen und Klagen aus diesem Gespräch habe ich als eine Senatsanfrage formuliert, und um Aufklärung gebeten.

Aber, immerhin die meisten Sicherungsverwahrten aus Hamburg sind in therapeutischer Behandlung, die aus Schleswig-Holstein noch nicht…und die meisten gehen einer Arbeit im Gefängnis nach. Trotzdem ist die Unzufriedenheit sehr groß, weil die Betroffenen der Auffassung sind, dass sich ihre Situation nach Abbüßung ihrer Strafe, jetzt in der Sicherungsverwahrung nicht all zu groß geändert hat. Das habe ich auch bei der Verabschiedung des Gesetzes befürchtet, weswegen ich ja auch nicht zugestimmt hatte. Ob dem nun wirklich so ist, soll auch meine Senatsanfrage klären. Auch die Klärung der Petition wird Hinweisen auf einen Verwahrvollzug aufdecken.

Eines ist aber auch allen Experten klar, nur, wenn sich die Sicherungsverwahrten auf eine Resozialisierung einlassen wollen und der Vollzug es auch zulässt, kann eine Therapie überhaupt erfolgreich sein. Und nur dann hätten sie eine Chance wieder frei zu kommen….

Mehr Infos zum Thema:

Sicherungsverwahrte klagen auf Freilassung

Wegsperren oder Resozialisieren?

 

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