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Die elektronische Fussfessel funktioniert in der Hamburger Praxis nicht. Der letzte gescheiterte Fall produzierte 94 Anklagen gegen einen alkoholkranken Ex-Sexualstraftäter. Dieser vergaß wegen seines Alkoholkonsums ständig den Akku seiner Fußfessel aufzuladen, was zu Alarmmeldungen führte. Nun will die Senatorin über eine sich erfahrungsgemäß jahrelange hinziehende Strafrechtsänderung im Bundestag das Problem lösen, anstatt die Probleme hier in Hamburg anzugehen. Dazu habe ich bei RTL ein Interview gegeben.
Die SPD-Senatorin Schiedek versprach der Bürgerschaft 2011 bei der Einführung der Fußfessel 20 Einsatzfälle im Jahr. Tatsächlich wurden in den 3 Jahren seitdem von der Staatsanwaltschaft aber nur in 12 Fällen eine solche Fußfessel beantragt und nur 4 davon wurden von den Gerichten tatsächlich auch genehmigt.
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Acht von der Fallkonferenz ausgesuchte Ex-Straftäter sind also bei den Gerichten durchgefallen, die restlichen vier Fälle sind in der Praxis mit den falsch ausgewählten Ex-Straftätern gescheitert. Grund genug aus meiner Sicht, erst einmal aufzuarbeiten, wie es zu diesen krassen Fehlentscheidungen kommen konnte. Genau dies wollen wir Grüne im Parlament beantragen und wir wollen, dass zur Aufklärung dieser Vorfälle die Vertreter der Hamburger Justiz (Justizvollzug, Bewährungshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft) in den Fallkonferenzen erst einmal keine Empfehlungen für die Auflage einer Fussfessel erteilen.
Weiterhin als gefährlich eingestufte Ex-Straftäter können auch mit tradionellen strengen Auflagen, wie sich mehrmals wöchentlich in der nahen Polizeistation melden, Therapieauflagen, enge Begleitung der Bewährungshilfe etc. betreut werden (diese gefährlichen Ex-Straftäter hat die Jusitiz auch vor Einführung dieser Elektronischen Fußfessel betreut). Zudem kann die Aufarbeitung dieser zu hauf falsch ausgewählten Fälle auch zu einer besseren Betreuung von Ex-Straftätern führen. Eine irgendwann in Aussicht gestellte Strafrechtsänderung doktert nur an den Symtomen rum, ohne an die Ursachen zu gehen.
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