KategorieJustiz
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein zentraler Pfeiler unserer Verfassung. Gerichte und Staatsanwaltschaften brauchen ausreichend Personal. Sie haben wichtige Aufgaben, sie sind für die Gewährleistung von Bürgerrechten und für die Aufrechterhaltung der Sicherheit unerlässlich. Ein in einem Gesetz gewährtes Recht ist dann wertlos, wenn ein effektiver Rechtsschutz nicht zur Verfügung steht. Die Abwehr unerlaubter Eingriffe des Staates, die Durchsetzung berechtigter Forderungen für geleistete Dienste und der Schutz vor Straftaten im Wirtschaftsverkehr fallen unter den Tisch, wenn die Justiz nicht leistungsfähig ist. Unter die Räder geraten dann jeweils die strukturell Schwächeren, weshalb effektiver Rechtsschutz auch eine soziale Frage ist.
- Um die Unabhängigkeit der Justiz vom Senat zu stärken: Eigenes Antragsrecht der Gerichte an die Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber
- Wir wollen, dass auf die besondere Situation von Gerichten und Staatsanwaltschaften bei der Personalausstattung wieder Rücksicht genommen wird, um der Aushölung des Rechtsstaats durch längere Verfahrensdauern entgegen zu wirken.
- Ein Resozialisierungsgesetz für Hamburg, damit die viel zu hohe Rückfallquote der entlassenen Strafgefangenen endlich gesenkt wird. Das ist effektiver als immer nur mehr Polizei zu fordern.
- Justizvollzug gesellschaftlich aufwerten
- Kein Umzug des Frauenvollzugs in das Männergefängnis von Billwerder
- Sicherungsverwahrung stärker auf Resozialisierung ausrichtenGefängnisseelsorge und Nachbetreuung